Am 26. September ist Bundestagswahl. Behinderte Menschen, die bisher aufgrund einer umfassenden gesetzlichen Betreuung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren, können nun aufgrund einer Reform zum ersten Mal wählen. Außerdem wurde vor ein paar Jahren im Bundeswahlgesetz aufgenommen, dass ein*e Wahlberechtigte*r, der z.B. nicht lesen kann, Hilfe von einem anderen Menschen bekommen darf.