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Verordnung und Umfang der Therapie

Verordnung und Umfang

Für eine Therapie ist eine Verordnung vom behandelnden Arzt nötig. Nicht selten werden therapeutische Leistungen für Menschen mit Behinderungen als Langzeitbehandlungen außerhalb des Regelfalls verordnet, weil die oft sehr komplexen Beeinträchtigungen der Klientinnen und Klienten dies erfordern.

Behandlungseinheiten in der Physiotherapie können dabei als Doppelstunden durchgeführt werden, wenn der Arzt dies aufgrund des Krankheitsbildes verordnet. Umfang und Häufigkeit der Behandlungen richten sich nach den Diagnosen der behandelnden Ärzte. Dabei können für die Therapien schwerer neurologischer Erkrankungen sogenannte „Praxisbesonderheiten" geltend gemacht werden oder die Verordnungen können bei der Auswahl des passenden Indikationsschlüssels bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung von vorneherein nicht berücksichtigt werden.

Adressen

Praxisräume im Senator-Neumann-Haus
Heinrich von Ohlendorff-Straße 20
22359 Hamburg
 
Praxisräume im Haus Beerboom
Klotzenmoor 62
22453 Hamburg

Kontakt

Eva-Maria Janulik
Leitung Therapiezentrum
T: 040 / 6 04 15-919


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