Brandheiß: Der Ausschluss von Menschen mit Behinderung von Wahlen ist offiziell verfassungswidrig

Heute Morgen verkündete das Bundesverfassungsgericht, dass der Wahlausschluss von Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung verfassungswidrig ist.


Mehr als 85.000 Menchen mit Behinderung oder einer psychischen Erkrankung, bei denen eine „Vollbetreuung“ besteht, waren in Deutschland bislang von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Damit ist jetzt Schluss. Betreute Menschen dürfen nicht länger von Wahlen ausgeschlossen werden. Über ein "inklusives Wahlrecht für alle", das im Koalitionsvertrag  als Vorhaben der CDU, CSU und SPD festgehalten ist, sind sich die Regierungsparteien allerdings noch uneins. 

Zum Weiterlesen:
https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/wahlrecht/

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht