Mehr als 85.000 Menchen mit Behinderung oder einer psychischen Erkrankung, bei denen eine „Vollbetreuung“ besteht, waren in Deutschland bislang von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Damit ist jetzt Schluss. Betreute Menschen dürfen nicht länger von Wahlen ausgeschlossen werden. Über ein "inklusives Wahlrecht für alle", das im Koalitionsvertrag als Vorhaben der CDU, CSU und SPD festgehalten ist, sind sich die Regierungsparteien allerdings noch uneins.
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https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/wahlrecht/